Ausgabe 1/2020

HerausgeberBerliner Rechtszeitschrift e.V.
Redaktion: Piet Akkermann, Sina Bierwirth, Elif Dilek, Leah Gölz, Julian Hettihewa, Konrad Kahle, Valentina Kleinsasser, Leo Miura, Charles Müller, Melina Rebensburg, Jan Rinklake, Felix Schott
Schriftleitung: Lukas Böffel, Hendrik Schwenke
Wissenschaftlicher Beirat: Univ.-Prof. Dr. Helmut Philipp Aust, Prof. Dr. Burkhard Breig, Univ.-Prof. Dr. Christian Calliess, LL.M. Eur, Univ.-Prof. Dr. Ignacio Czeguhn, Univ.-Prof. Dr. Kirstin Drenkhahn, Univ.-Prof. Dr. Andreas Engert, LL.M. (Univ. Chicago), Dr. Andreas Fijal, Prof. Dr. Johannes W. Flume, Prof. Dr. Thomas Grützner, Univ.-Prof. Dr. Felix Hartmann, LL.M. (Harvard), Univ.-Prof. Dr. Markus Heintzen, Prof. Dr. Peter Kreutz, Univ.-Prof. Dr. Heike Krieger, Prof. Dr. Bertram Lomfeld, Prof. Dr. Dorothea Magnus, Univ.-Prof. Dr. Cosima Möller, Univ.-Prof. Dr. Carsten Momsen, Univ.-Prof. Dr. Olaf Muthorst, Dr. Hilmar Odemer, Univ.-Prof. a. D. Dr. Helmut Schirmer, Univ.-Prof. Dr. Gerhard Seher, Dr. Michael Sommerfeld, Prof. Dr. Maik Wolf, Prof. Dr. Johanna Wolff, LL.M. eur. (KCL)

Aller Anfang ist schwer, heißt es. Umso mehr haben wir uns gefreut, dass uns bereits für die erste Ausgabe unseres jungen Projektes eine Vielzahl spannender und handwerklich gelungener Arbeiten erreicht hat. Dafür gilt allen Einsendenden – auch denen, die im fertigen Heft leider keine Berücksichtigung finden konnten – ein besonderer Dank.

Dabei ist vor allem die Vielfalt der Einsendungen zu betonen. Sie hat es uns ermöglicht, für die erste Ausgabe eine Auswahl an Beiträgen zusammenzustellen, die aktuelle wie zeitlose Themen auf dem Gebiet der gesamten Rechtswissenschaft abbildet. Zugleich spiegelt sie viele der Forschungsschwerpunkte des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Freien Universität, dem wir uns sehr verbunden fühlen. Bevor wir Sie nicht ohne Stolz in die Lektüre der ersten Ausgabe entlassen, möchten wir Ihnen diese Arbeiten im Folgenden kurz näher bringen.

Die erste Ausgabe der BRZ wird eröffnet durch Iuliia Voronovas Beitrag zur Ersatzfähigkeit der Mehrkosten für einen vorzeitigen Deckungskauf. Ihre Darstellungen zu diesem „Dauerbrenner“ auf dem Gebiet des Schuldrechts versprechen nicht nur bei Studierenden, sondern auch in Wissenschaft und Praxis auf reges Interesse zu stoßen. Es folgt eine konzernrechtliche Betrachtung Laetizia Krigars zur Nachhaftung des beherrschenden Unternehmens nach Beendigung eines GmbH-Vertragskonzerns. Wenn die an einem Vertragskonzern beteiligten und eng verwobenen Unternehmen getrennte Wege gehen, können daraus ernst zu nehmende Probleme resultieren, derer sich der Beitrag auf elaborierte Art und Weise annimmt.

Spätestens seit Irland durch die medienwirksame Entscheidung der EU-Kommission abverlangt wird, Steuernachforderungen in Milliardenhöhe gegenüber dem Apple Konzern geltend zu machen, stößt das Spannungsfeld von mitgliedsstaatlichen Steuervergünstigungen mit dem Beihilfeverbot auf großes Interesse. Mit nicht minder interessanten Problemen aus diesem Spannungsfeld befasst sich die Arbeit von Clara Seitz zur beihilferechtlichen Würdigung von Steuervergünstigungen zugunsten sogenannter IP-Boxes. Der Beitrag von Felix Schott hingegen setzt sich mit Grundlagen der Staatstheorie auseinander. Er befasst sich mit der Frage der verfassunggebenden Gewalt im Rahmen der Konstitutionalisierungsdiskussion im Völkerrecht. Gerade in international bewegten Zeiten gewinnt das Thema der Legitimierung der Völkerrechtsordnung an Relevanz.

Frei nach Georg Christoph Lichtenberg versteht derjenige, der nur das Recht versteht, auch das nicht recht. Daher freuen wir uns sehr, mit einer Untersuchung über Gender-Unterschiede bei Risikofaktoren für Delinquenz auch eine Arbeit aus der Kriminologie in den Kanon der ersten Ausgabe aufnehmen zu können. Unter Auswertung hierzu bisher veröffentlichter Daten der International Self-Report Delinquency Study (ISRD3) zeigt Kristina Lewandowski, dass das wachsende gesamtgesellschaftliche Bewusstsein für Genderfragen auch vor dem Recht nicht Halt macht. Die erste Ausgabe schließt mit dem Beitrag von Marie Langner, der sich mit den Herausforderungen von Suiziden für den Justizvollzug auseinandersetzt. Auch sie bezieht neben rechtlichen Aspekten Erkenntnisse aus benach- barten Sozialwissenschaften in ihre Betrachtungen ein und rückt so auf eingängige Art und Weise eine Thematik in den Mittelpunkt, die abseits des Blickfeldes zu oft in Vergessenheit zu geraten droht.

In der Hoffnung, dass die von uns getroffene Auswahl auch Ihr Interesse geweckt hat, wünschen wir Ihnen, werte(r) Leser(in), viel Freude und Erkenntnisgewinn bei der Lektüre!

Elif Dilek, Valentina Kleinsasser, Jan Rinklake, Lukas Böffel und Hendrik Schwenke

 

beiträge

Zivilrecht

Der Beitrag behandelt Fragen der Abgrenzung von Schadensersatz statt und neben der Leistung sowie der Einordnung des vorzeitigen Deckungskaufs innerhalb dieser Schadensarten. Zu Beginn werden verschiedene Lösungsansätze dargestellt und kritisch diskutiert. Dabei wird insbesondere auf die Frage eingegangen, wie die Pflichtverletzung im Sinne von § 281 Abs. 1 BGB zu definieren ist. Anschließend wird anhand der sog. „Biodiesel-Entscheidung“ des BGH geklärt, was überhaupt unter einem Deckungskauf zu verstehen ist.

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Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Problematik der Endloshaftung des herrschenden Unternehmens bei Beendigung eines Organschaftsvertrages vor dem Hintergrund eines vom BGH am 7.10.2014 erlassenen Urteils. Des Weiteren behandelt der Beitrag die Frage, ob und inwieweit das ehemals herrschende Unternehmen verpflichtet ist, die langfristige Überlebensfähigkeit der GmbH zu gewährleisten. Dabei wird insbesondere der Schutzzweck der §§ 302, 303 AktG berücksichtigt, deren Analogiefähigkeit im GmbH-Recht zunächst diskutiert wird.

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Öffentliches Recht

Im Rahmen der Lissabon-Strategie haben sich die Länder der Europäischen Union das Ziel gesetzt, die Europäische Union zum wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum zu entwickeln. Um dieses Ziel umzusetzen, förderten die Länder in den folgenden Jahren verstärkt Forschung und Entwicklung (FuE). Dazu schufen sie sog. „IP-Boxen“, um als Staat für diese FuE attraktiver zu werden. „IP-Boxen“ sehen, im Verhältnis zum regulären Steuersatz, niedrigere Steuern für Einnahmen aus geistigem Eigentum vor. Im Jahr 2014 begann die Europäische Kommission, die Vereinbarkeit solcher Regelungen mit dem Wettbewerbsrecht zu analysieren. Fraglich ist dabei, ob IP-Boxen eine selektive Maßnahme darstellen und dadurch nur bestimmten Unternehmen einen Vorteil gewähren. In diesem Fall würden sie zu Wettbewerbsverzerrungen führen und dem europäischen Wettbewerbsrecht widersprechen. Dies untersucht der vorliegende Beitrag.

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Die Diskussion um eine mögliche Konstitutionalisierung des Völkerrechts beschäftigt die Völkerrechtswissenschaft bereits seit einigen Jahrzehnten. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob sich das Völkerrecht zu einer verfassten bzw. „verfassteren“ internationalen Rechtsordnung ähnlich einer staatlichen Verfassungsordnung entwickelt. Die Frage nach der (demokratischen) Legitimation einer als konstitutionalisiert begriffenen Völkerrechtsordnung spielte dabei jedoch lange Zeit keine große Rolle. Im Folgenden wird untersucht, ob bzw. inwieweit das Konzept der verfassunggebenden Gewalt auf die suprastaatliche Ebene übertragen werden kann, um diese Legitimationslücke zu füllen. Der Beitrag arbeitet zentrale Problemfelder heraus, analysiert sodann bestehende Konzeptionen einer globalen verfassunggebenden Gewalt und skizziert abschließend einen sinnvollen Rahmen für die weitere Beschäftigung mit verfassunggebender Gewalt und Konstitutionalisierung in Zeiten wachsender Herausforderungen für das Völkerrecht.

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Strafrecht

Der vorliegende Beitrag präsentiert die ISRD3-Studie und ihre bisher veröffentlichen Ergebnisse zu Gender-Unterschieden bei Risikofaktoren für Jugenddelinquenz. Der Fokus liegt dabei auf den Risikofaktoren delinquenter Freundeskreis, Schulklima, Misshandlung und Kontrolle durch Eltern, Alkoholkonsum und der Konsum von gewalthaltigen und pornografischen Medien. Anhand der Ergebnisse werden mögliche Erklärungsansätze für die Gender-Unterschiede bei Risikofaktoren als auch für die unterschiedliche Kriminalitätsbelastung von Männern und Frauen erarbeitet. Hierfür werden verschiedene Kriminalitätstheorien herangezogen, wobei der Belastungs- und der Vulnerabilitätshypothese besondere Bedeutung zukommt. Anschließend wird die Aussagekraft der ISRD3-Ergebnisse kritisch gewürdigt.

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Suizide und Suizidversuche von Inhaftierten lösen nicht nur ein großes mediales Interesse aus, sie ereignen sich tatsächlich im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung auch häufiger. In der Forschung zu den Ursachen für die dadurch zum Ausdruck kommende erhöhte Suizidalität von Gefangenen zeigen sich sogenannte personenbezogene Risikofaktoren sowie nicht personenbezogene Faktoren wie die Haft als solche sowie die konkreten Haftbedingungen. Insofern wird die Frage nach einer rechtlich herleitbaren Schutzpflicht des Staates gegenüber Gefangenen umso relevanter. Diese berechtigt die Justizvollzugsanstalten zu grundrechtseinschränkenden Maßnahmen zur Verhinderung von Suiziden, welche allerdings im Sinne des Kontroll- und Sicherheitsgedankens sehr restriktiv sind. So rückt in der Wissenschaft die Forderung nach einer umfassenden und nachhaltigen Suizidprävention, die den risikoerhöhenden Umständen entgegenwirkt, immer mehr in den Vordergrund.

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Die Gesamtausgabe der BRZ 1/2020 finden Sie hier.