Ausgabe 1/2025

Herausgeber: Berliner Rechtszeitschrift e.V.
Schriftleitung: Benedict Ertelt, Ivette Félix Padilla, Diyar Kılıç, Valentin Stojiljkovic, Paul Suilmann, Leon Trampe

Redaktion: Timur Aksu, Rabea Albayrak, Lars-Erik Allien, Mia Barnikel, Ludwig Berghofer, Constantin Berlage, Tim Bielig, Yeseo Choi, Saner Can Coşkun, Nadia Félix Padilla, Sofia Flotho, Marike Franke, Oscar Genter, Mira Gerth, Lilli-Marleen Gramckow, Maren Hansen, Victoria Haub, Maximilian Kelp, Shiva Khakrah, Marvin Knorre, Sarah Kröning, Vincent Link, Johanna Mattat, Piet Oevermann, Jona Outzen, Lilly Paeßens, Viktoria Parkanyi, Nadja Rode, Chris-Marlon Rump, Paula Schmidt, Maximilian Schulze, Anna Snoppek, Arne Stockum, Duc Anh Tran, Alice Tsapov, Franziska Utecht, Clara Vogel, Vicki Fee Weber, Siri Wenig, Marie-Christine Wille, Dilem Pia Yildiz, Utku Yilmaz, Elias Zengin
Wissenschaftlicher Beirat: Univ.-Prof. Dr. Christian Armbrüster, Univ.-Prof. Dr. Helmut Philipp Aust, Univ.-Prof. Dr. Gregor Bachmann, LL.M. (Michigan), Prof. Dr. Burkhard Breig, Univ.-Prof. Dr. Christian Calliess, LL.M. Eur, Univ.-Prof. Dr. Ignacio Czeguhn, Univ.-Prof. Dr. Kirstin Drenkhahn, Univ.-Prof. Dr. Katharina de la Durantaye, LL.M. (Yale), Prof. Dr. Torben Ellerbrok, Mag. rer. publ., Univ.-Prof. Dr. Andreas Engert, LL.M. (Univ. Chicago), Dr. Andreas Fijal †, Univ.-Prof. Dr. Johannes W. Flume, Univ.-Prof. Dr. Helmut Grothe, Prof. Dr. Thomas Grützner, Prof. Niko Härting, Univ.-Prof. Dr. Felix Hartmann, LL.M. (Harvard), Univ.-Prof. Dr. Markus Heintzen, Univ.-Prof. Dr. Klaus Hoffmann-Holland, Univ.-Prof. Dr. Heike Krieger, Univ.-Prof. Dr. Bertram Lomfeld, Univ.-Prof. Dr. Cosima Möller, Univ.-Prof. Dr. Carsten Momsen, Univ.-Prof. Dr. Olaf Muthorst, Prof. Dr. Bettina Rentsch, LL.M. (Michigan), Univ.-Prof. a. D. Dr. Helmut Schirmer, Univ.-Prof. Dr. Gerhard Seher, Dr. Michael Sommerfeld, Prof. Dr. Björn Steinrötter, Prof. Dr. Johannes Weberling, Prof. Dr. Maik Wolf, Univ.-Prof. Dr. Johanna Wolff, LL.M. eur. (KCL)

Die erste Ausgabe im Jahr 2025 umfasst eine Auswahl aus mehr als 45 Einsendungen, die uns aus dem gesamten Bundesgebiet erreichten.

Den Auftakt bildet das Editorial von RA Dr. Carl-Wendelin Neubert zur Reform der juristischen Ausbildung. Er kritisiert, dass Traditionen oft wissenschaftliche Erkenntnisse verdrängen und Reformen an Beharrungskräften scheitern. Doch eine moderne Ausbildung ist essenziell – für den Rechtsstaat und den juristischen Nachwuchs.

In ihrem Beitrag aus der Lehre beschäftigen sich Prof. Dr. Jan-Erik Schirmer und seine Mitarbeiter:innen Luca Luipold, Paul Grimm, Cassandra Mattern und Jonathan Eziashi mit Nachhaltigkeitsthemen in den zivilrechtlichen Kerngebieten. In ihrem Rundgang greifen sie dabei kauf-, haftungs- und sachenrechtliche Konstellationen auf und laden ihre Leser:innenschaft dazu ein, einen Blick über den Tellerrand der klassischen Jurist:innenausbildung hinaus zu werfen.

Im ersten studentischen Beitrag dieser Ausgabe untersucht Lev Tarasyuk die Auswirkungen KI-basierter “Smart Reader” auf das AGB-Recht. Dafür widmet er sich zunächst der Schutzbedürftigkeit des AGB-Empfängers, um sodann das Innovationspotenzial von KI und dessen mögliche Auswirkungen auf die deutsche AGB-Dogmatik zu analysieren.

Einen kollisionsrechtlichen Beitrag leistet Felix Schütze mit seiner Arbeit zu forumsfremden Eingriffsnormen im Internationalen Vertragsrecht. Mit Blick auf Art. 9 Rom I-VO widmet er sich der Frage, inwieweit Eingriffsnormen forumsfremder und drittstaatlicher Rechtsordnungen zu berücksichtigen sind.

Im öffentlichen Recht beleuchtet Emma Stiwitz das Recht auf angemessenen Wohnraum aus Art. 11 des UN-Sozialpakts, das in der deutschen Rechtsprechung bislang wenig Beachtung findet. Wie andere soziale Menschenrechte gilt es bislang als rechtlich schwer durchsetzbar. Mit dem seit Juli 2023 in Deutschland inkraftgetretenen Fakultativprotokoll könnte sich dies ändern. Der Beitrag untersucht, welche Auswirkungen diese völkerrechtliche Stärkung auf die innerdeutsche Rechtsdurchsetzung haben könnte.

Im Jahr 2017 führte der Gesetzgeber § 100a StPO ein, der die Quellen-TKÜ betrifft. Clara Sophia Weder beleuchtet in diesem Zuge die rechtlichen Anforderungen an Strafverfolgungsbehörden, die Überwachungsprogramme auf dem Zielsystem installieren und verschlüsselte Kommunikationsdaten erheben. Dabei bestimmt sie die Grenzen, die sich aus dem Fernmeldegeheimnis und dem sog. IT-Grundrecht ergeben, und plädiert für Orientierungshilfen, staatliche Kontrollen und verhältnismäßige Ermittlungsmaßnahmen.

Johannes Roer untersucht die Rechtsfigur des Gefährdungsschadens in der jüngeren Rechtsprechung. Er setzt sich kritisch mit Entscheidungen auseinander, die die ökonomische Wertminderung bei bloßer Vermögensgefährdung im strafrechtlichen Verletzungsdelikt verarbeiten. Dabei markiert er die Diskussion zwischen den Strafsenaten des BGH, analysiert die Bedenken des BVerfG mit Blick auf das Bestimmtheitsgebot und diskutiert Ansätze, den Schaden über bilanzrechtliche Bewertungskriterien festzulegen.

Die Ausgabe ist das Ergebnis des herausragenden Einsatzes eines Teams, in dem es seit der letzten Ausgabe einige personelle Änderungen gab.

Zum neuen Jahr dürfen wir einen neuen Vereinsvorstand begrüßen. Wir danken den Vorstandsmitgliedern aus dem Geschäftsjahr 2024 für ihr außerordentliches Engagement. Ivette Félix Padilla wurde als Erste Vorsitzende, Victoria Haub als Zweite Vorsitzende, Antonia Kolck als Schatzmeisterin und Johannes Weigl als Beisitzer wiedergewählt. David Wellstein legt seine Arbeit in der BRZ, in der er ab 2022 in verschiedenen Funktionen mitwirkte, nieder. Ihm folgt Magnus Habighorst als neuer Beisitzer.

Antonia Schwarz und Gabriel Schrieber haben die Redaktion verlassen, um sich auf ihre Promotion und ihr Referendariat zu konzentrieren. Antonia Schwarz hat über ihre breiten Kenntnisse und ihr herausragendes Verständnis die Arbeit als Leiterin des Unterressort Strafrecht maßgeblich mitgestaltet. Als Leiter des gleichen Unterressorts und zuletzt als Schriftleiter hat Gabriel Schrieber die Redaktion durch seine umfassende Expertise im Strafrecht und seinen juristischen Scharfsinn bereichert. Ihm folgt in der Schriftleitung Leon Trampe, der bisher das Unterressort Strafrecht leitete. Er wird durch Timur Aksu ersetzt.

Mit dieser Ausgabe verabschiedeten wir ebenfalls Charles E. Müller aus der BRZ. Seit seinem Eintritt im November 2019 hat er die Arbeit der Zeitschrift entscheidend mitgeprägt – zunächst als engagiertes Verlagsmitglied, ab März 2022 schließlich als Verlagsleiter. Für seinen langjährigen Einsatz danken wir ihm herzlich. Ihm folgt Clara Vogel als Verlagsleiterin.

Wir bedanken uns herzlich bei allen Ehemaligen, die über die Jahre hinweg mit großem Einsatz zur Entwicklung der BRZ beigetragen haben und wünschen ihnen alles Gute für ihren weiteren Lebensweg.

Wir wünschen Ihnen und Euch eine anregende Lektüre!

Benedict Ertelt, Ivette Félix Padilla, Diyar Kılıç,
Valentin Stojiljkovic, Paul Suilman und Leon Trampe.

 

Non scholae sed vitae discimus? Warum es für nachhaltige Reformen
der juristischen Ausbildung auf die Studierenden ankommt.

von Rechtsanwalt Dr. Carl-Wendelin Neubert

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Beiträge

Aus der Praxis

Nachhaltigkeit wird auch im Zivilrecht immer wichtiger – wo genau, zeigt dieser Rundgang, der dem Verlauf des zivilrechtlichen Grundstudiums folgt und Fallkonstellationen aus dem Kaufrecht, Haftungsrecht und Sachen-recht aufgreift. Damit möchten wir zweierlei erreichen: Erstens bieten wir einen Überblick über die derzeit „heißen“ Nachhaltigkeitsthemen im Zivilrecht, die vermehrt auch zum Gegenstand von Seminaren oder Klausuren werden. Zweitens – und für uns noch wichtiger – wollen wir Lust auf nachhaltige Zivilrechtswissenschaft machen. Wie lassen sich Nachhaltigkeitsideen stimmig in zivilrechtliche Institute und Konzepte integrieren?

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Zivilrecht

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind häufig so umfangreich, dass die Vertragspartner ihres Verwenders oftmals darauf verzichten, sie in Gänze zu lesen und nachzuvollziehen. Dieses Informationsgefälle birgt die Gefahr eines Marktversagens, dem die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB entgegenwirken sollen. Vor diesem Hintergrund untersucht der folgende Beitrag die Auswirkungen von KI-Systemen, insbesondere dialogorientierten Modellen wie Large Language Models (LLMs), auf das deutsche AGB-Recht und dessen Anwendung. Auch wenn die Verwendung von Smart Readern im Geschäftsverkehr noch nicht weit verbreitet ist, könnten sie schon heute dazu beitragen, Informationsasymmetrien zwischen Vertragsparteien zu verringern. Im Rahmen der Untersuchung wird daher aufgezeigt, inwiefern KI-basierte Smart Reader die Verarbeitung und das Verständnis von AGB vereinfachen können und wie sich dies auf die AGB-Dogmatik auswirkt. Aufgrund der Blackbox-Problematik würden sich jedoch auch neue Herausforderungen stellen. Insbesondere könnten strengere Transparenzanforderungen für die Nutzung von Smart Readern notwendig werden.

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Der Umgang mit Eingriffsnormen forumsfremder Rechtsordnungen ist ein viel diskutiertes Thema des internationalen Vertragsrechts. Nach mehreren Anpassungen der vormals geltenden Regelungswerke ist mit der Schaffung der Rom I-VO seit 2009 sogar eine ausdrückliche Regelung zum Umgang mit Eingriffsnormen entstanden. Ungeachtet dessen bestehen weiterhin Unklarheiten, die eine anhaltende Diskussion auslösen. Dieser Beitrag widmet sich der Frage, ob und wie Eingriffsnormen einer anderen Rechtsordnung als der lex fori und der lex causae berücksichtigt werden können. Klar wird dabei: Jede Art der Berücksichtigung fremder Eingriffsnormen ist mit dem Grundanliegen des Unionskollisionsrechts – einer einheitlichen Bestimmung des anwendbaren Rechts – unvereinbar, sodass eine Berücksichtigung jedenfalls nur in engen Grenzen erfolgen darf.

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Öffentliches Recht

Obwohl die Wohnraumfrage in Deutschland ein gesellschaftspolitischer Belang von zentraler Bedeutung ist, genießt das Recht auf angemessenen Wohnraum in seiner menschenrechtlichen Dimension nur wenig Aufmerksamkeit. Ähnlich wie die anderen Menschenrechte der sog. „zweiten Generation“ stößt es auf erhebliche Hürden bei der rechtlichen Durchsetzung. Mit dem Fakultativprotokoll von 2008 wurde ein Instrument geschaffen, das durch Individualbeschwerden vor dem zuständigen UN-Ausschuss die prozessuale Durchsetzung der Rechte aus dem UN-Sozialpakt stärken soll. Seit dem 20.7.2023 ist das Protokoll auch in Deutsch-land in Kraft. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, wie sich die prozessuale Besserstellung auf der völkerrechtlichen Ebene auf die innerdeutsche Rechtsdurchsetzung auswirken könnte.

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Strafrecht

Mit dem Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens hat der Gesetzgeber 2017 die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (§ 100a Abs. 1 S. 2, 3 StPO) als Ermittlungsmaßnahme in die Strafprozessordnung eingefügt. Als Ergänzung der klassischen Telekommunikationsüberwachung (§ 100a Abs. 1 S. 1 StPO) soll diese im Hinblick auf die Digitalisierung ermöglichen, auch verschlüsselte Kommunikationsdaten mittels einer Überwachungssoftware auf dem Endgerät des Senders oder Empfängers zu erheben. Angesichts der auf IT-Systemen verfügbaren Datenmengen betrifft diese Maßnahme neben dem Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) insbesondere auch das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (Art. 2 Abs. 1 i.V.m Art. 1 Abs. 1 GG). Der nachfolgende Beitrag stellt vor diesem Hintergrund einfachgesetzliche sowie verfassungsrechtliche Kriterien der Quellen-Telekommunikationsüberwachung dar und setzt sich dabei kritisch mit der aktuellen Durchführungspraxis auseinander.

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Die Rechtsfigur des „Gefährdungsschadens“ wird aus dem Blickwinkel der jüngeren Rechtsprechung untersucht. Zunächst wird die Figur in die Strafrechtsdogmatik eingeordnet, wobei die Friktion der Deliktstypen von Betrug und Untreue mit dem Gefährdungsschaden aufgearbeitet wird. Anschließend wird die Ausgangslage hinsichtlich des Gefährdungsschadens zu Beginn des 21. Jahrhunderts skizziert. Es folgt eine kritische Auseinandersetzung mit den Grundsatzentscheidungen der Folgezeit und den darin vertretenen Argumentationen.

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Die Gesamtausgabe der BRZ 1/2025 finden Sie hier.