Ausgabe 1/2026

Herausgeber: Berliner Rechtszeitschrift e.V.
Schriftleitung: Benedict Ertelt, Marlen Graf, Victoria Haub, Arne Stockum, Nadja Rode, Valentin Stojiljkovic 
Verlagsleitung: Clara Vogel, Alice Tsapov (Stv.)
Redaktion:
Timur Aksu, Rabea Albayrak, Merve Aykanat, Ludwig Berghofer, Tim Bielig, Wilhelm Böttcher, Noa Emily Dichristin, Nadia Félix Padilla, Sofia Flotho, Marike Franke, Konstantin Gasoski, Mira Gerth, Ava Gottschalk, Victoria Haub, Benjamin Herting, Karl Huhn, Tatiana Jakubócyová, Felix Jonathan Janousek, Maximilian Kelp, Shiva Khakrah, Luisa Lerch, Vincent Link, Julian Lochen, Maximilian Lotz, Johanna Mattat, Charlotte Müller, Piet Oevermann, Jona Outzen, Lilly Paeßens, Viktoria Parkanyi, Lara Ritter, Chris-Marlon Rump, Marvin Ruppert, Maximilian Schulze, Anna Snoppek, Lasse Stegenwallner, Alice Tsapov, Clara Vogel, Dilem Pia Yildiz, Elias Zengin, Emma Zimmermann 
Wissenschaftlicher Beirat: Univ.-Prof. Dr. Christian Armbrüster, Univ.-Prof. Dr. Helmut Philipp Aust, Univ.-Prof. Dr. Gregor Bachmann, LL.M. (Michigan), Dr. Lukas Böffel, LL.M. (Berkeley), Prof. Dr. Burkhard Breig, Univ.-Prof. Dr. Christian Calliess, LL.M. Eur, Univ.-Prof. Dr. Ignacio Czeguhn, Univ.-Prof. Dr. Kirstin Drenkhahn, Univ.-Prof. Dr. Katharina de la Durantaye, LL.M. (Yale), Prof. Dr. Torben Ellerbrok, Mag. rer. publ., Univ.-Prof. Dr. Andreas Engert, LL.M. (Univ. Chicago), Dr. Andreas Fijal †, Univ.-Prof. Dr. Johannes W. Flume, Univ.-Prof. Dr. Helmut Grothe, Prof. Dr. Thomas Grützner, Prof. Niko Härting, Univ.-Prof. Dr. Felix Hartmann, LL.M. (Harvard), Univ.-Prof. Dr. Markus Heintzen, Univ.-Prof. Dr. Klaus Hoffmann-Holland, Univ.-Prof. Dr. Heike Krieger, Univ.-Prof. Dr. Bertram Lomfeld, Univ.-Prof. Dr. Cosima Möller, Univ.-Prof. Dr. Carsten Momsen, Univ.-Prof. Dr. Olaf Muthorst, Prof. Dr. Bettina Rentsch, LL.M. (Michigan), Univ.-Prof. a. D. Dr. Helmut Schirmer, Univ.-Prof. Dr. Gerhard Seher, Dr. Michael Sommerfeld, Prof. Dr. Björn Steinrötter, Prof. Dr. Johannes Weberling, Prof. Dr. Maik Wolf, Univ.-Prof. Dr. Johanna Wolff, LL.M. eur. (KCL)

Die erste Ausgabe im Jahr 2026 umfasst eine Auswahl aus mehr als 41 Einsendungen, die uns aus dem gesamten Bundesgebiet erreichten.

Den Auftakt bildet das Editorial von Aden Sorge, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Sophie Schönberger. Seit dem 01. August 2025 hat sie die Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Verfassungsrecht und Verfassungstheorie an der Freien Universität Berlin inne. Er berichtet von der interdisziplinären Tagung “Parlamentarische Konfliktkultur im demokratischen Stresstest”, die am 17. April stattfand. Veranstaltet wurde die Tagung vom Berliner Zentrum für Parteien- und Parlamentsrecht (BZPP), das an ihrem Arbeitsbereich angegliedert ist.

Im Beitrag „Aus der Praxis“ geben Marco Magacs und Joshua Puhze – Legal Solutions Architects bei dem Berliner Legal-Tech-Startup Libra – einen Einblick in die Funktionsweise und das Arbeiten mit juristischer Künstlicher Intelligenz. Sie untersuchen, in welchen Schritten des juristischen Arbeitsprozesses Legal-AI-Tools konkret ansetzen. Damit ermöglichen sie Studierenden sowie Referendaren eine Vorschau auf die Zukunft juristischen Arbeitens und zeigen praxisorientiert auf, wie der KI-Einsatz in der anwaltlichen Tätigkeit Mehrwert schaffen kann.

In ihrem Beitrag „Aus der Lehre“ geben Prof. Dr. Florian Jeßberger und Leon Trampe eine Einführung in das Völkerstrafrecht in Deutschland. Angesichts aktueller internationaler Konflikte gewinnt insbesondere die Frage nach deren völkerstrafrechtlichen Bewertung zunehmend an Bedeutung. Da die Rechtsmaterie bislang nicht zum Pflichtfachstoff gehört und damit vielen Studierenden wenig vertraut ist, bietet der Aufsatz einen gut zugänglichen Einstieg in dieses wichtige Rechtsgebiet. Der Beitrag wird mit einem Blick auf die deutsche Anwendungspraxis sowie zentrale Schnittstellen zwischen staatlicher und internationaler Ordnung fortgesetzt.

Den ersten studentischen Beitrag steuert Tim Komorowski bei. Ausgehend von Diskussionen in Literatur und Rechtsprechung darüber, inwieweit Kartellgeldbußen eines Unternehmens von Vorständen oder Geschäftsführern im Wege des Regresses zurückverlangt werden können, entwickelt er einen Lösungsansatz zur interessengerechten Haftungsverteilung. Dessen Umsetzbarkeit verortet er methodisch und bietet damit einen Ansatzpunkt für die übergreifende Organhaftung in Bußgeldregimen.

Im zweiten studentischen Beitrag untersucht Nathalia Tomiskova die Vereinbarkeit objektiver Bedingungen der Strafbarkeit mit dem Schuldprinzip. Auf Grundlage der herrschend vertretenen Abzugsthese unterscheidet sie zwischen unrechtsrelevanten und unrechtsneutralen Bedingungen in ausgewählten Vorschriften und betont die notwendige Kongruenz von Unrecht und Schuld. Abschließend entwickelt sie schuldkonforme Auslegungsansätze und benennt gesetzgeberische Gestaltungsaufgaben.

Im dritten studentischen Beitrag untersucht Matthias Hempert die Frage, welche Funktionen Verfassungen in autoritären politischen Systemen erfüllen. Die Analyse erfolgt anhand der Verfassung der Volksrepublik China und lässt Strukturmuster eines autoritären Konstitutionalismus sichtbar werden.

Die Schriftleitung wird seit dieser Ausgabe tatkräftig von Marlen Graf und Nadja Rode sowie von Victoria Haub unterstützt. Sie lösen damit Ivette Félix Padilla, Paul Suilmann und Diyar Kiliç ab. Paul Suilmann bleibt weiterhin als Beisitzer im Vorstand tätig. Wir bedanken uns im Namen der Redaktion für sein bereicherndes Engagement und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

Ivette Félix Padilla und Diyar Kiliç verlassen nach langjährigem und vielseitigem Engagement die Redaktion. Beide haben die Berliner Rechtszeitschrift über viele Jahre in wichtigen und herausragenden Positionen geprägt. Im Namen der Redaktion bedanken wir uns herzlich für ihre besonderen Verdienste.
Wir wünschen Ihnen und Euch eine anregende Lektüre!

Benedict Ertelt, Marlen Graf, Victoria Haub,
Nadja Rode, Arne Stockum, Valentin Stojiljkovic.

Nachruf: Dagmar Haake 1963-2026

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Recht der Demokratie im Fokus
von Aden Sorge

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Beiträge

Aus der Lehre

Der Beitrag gibt einen Überblick über die Grundzüge des Völkerstrafrechts in Deutschland. Er behandelt die völkerrechtlichen Grundlagen und stellt die wesentlichen Entwicklungslinien und Inhalte des „deutschen Völkerstrafrechts“ vor. In einem zweiten Teilwerden die deutsche Anwendungspraxis zum Völkerstrafrecht und einige übergreifende Fragen erörtert, die sich an der Schnittstelle von staatlicher und internationaler Ordnung ergeben.

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Aus der Praxis

Juristische KI verstehen und einsetzen – Ein Praxisbeitrag für Studierende und Referendare
von Marco Magacs und Joshua Puhze

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Zivilrecht

Ob Unternehmenskartellgeldbußen im Innenverhältnis einen ersatzfähigen Schaden darstellen, der von Vorständen oder Geschäftsführern nach § 43 Abs. 2 GmbHG bzw. § 93 Abs. 2 S. 1 AktG im Wege des Regresses zurückverlangt werden kann, ist bislang nicht höchstrichterlich entschieden und Gegenstand kontroverser Diskussionen. Vor dem Hintergrund divergierender instanzgerichtlicher Rechtsprechung untersucht der Beitrag die kartellordnungswidrigkeitenrechtlichen Grundlagen sowie die Dogmatik der Organhaftung. Im Zentrum steht die Frage, ob und in welcher Form ein vollständiger oder teilweiser Regressausschluss de lege lata methodisch tragfähig begründet werden kann. Der Beitrag zeigt auf, dass die in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansätze eines pauschalen Regressausschlusses nicht überzeugen. Stattdessen wird ein vermittelnder Lösungsansatz entwickelt, der eine interessengerechte Haftungsverteilung durch eine Vorabsaldierung des Abschöpfungsteils im Rahmen der Differenzhypothese ermöglicht. Abschließend wird dargelegt, warum eine höchstrichterliche Klärung dieser Frage über das Kartellrecht hinaus unentbehrlich ist, wobei insbesondere die potenziellen Fernwirkungen auf andere Bußgeldregime und deren jeweilige organhaftungsrechtliche Flankierung in den Blick genommen werden.

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Strafrecht

Das Schuldprinzip bildet einen tragenden Grundsatz des rechtsstaatlichen Strafrechts und verlangt die Kongruenz von Unrecht und Schuld. Objektive Bedingungen der Strafbarkeit stehen hierzu in einem Spannungsverhältnis, da sie die Strafbarkeit von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig machen, die außerhalb des Unrechts- und Schuldtatbestandes liegen. Die Arbeit untersucht, ob diese gesetzgeberische Konstruktion verfassungsrechtlich legitim ist oder eine verdeckte Erfolgshaftung darstellt. Anhand der Tatbestände der §§ 323a, 231 und 184j StGB wird die herrschende Abzugsthese kritisch überprüft. Die Analyse zeigt, dass diese Strafbarkeitsbedingungen häufig unrechtsrelevant sind und die vom Schuldprinzip geforderte Kongruenz von Unrecht und Schuld aufheben. Da das Schuldprinzip eine verfassungsrechtlich unüberwindbare Grenze staatlicher Strafgewalt markiert, werden schuldkonforme Auslegungsansätze entwickelt und die Grenzen gesetzgeberischer Gestaltung aufgezeigt.

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grundlagen

Verfassungen gelten traditionell als Instrumente zur Begründung und Begrenzung politischer Herrschaft. Die verbreitete Existenz geschriebener Verfassungen in autoritären politischen Systemen stellt dieses Verständnis jedoch grundlegend infrage. Der Beitrag zeigt, dass autoritäre Verfassungen nicht als defizitäre Abweichungen von liberaldemokratischen Verfassungsideen zu begreifen sind, sondern eigene, systematisch erklärbare Funktionen erfüllen. Auf der Grundlage eines funktionalistischen Analysemodells wird herausgearbeitet, wie Verfassungsrecht in autoritären Kontexten organisatorisch und kommunikativ zur Stabilisierung politischer Herrschaft eingesetzt wird, ohne diese rechtlich zu binden. Die Analyse der Verfassung der Volksrepublik China lässt Strukturmuster eines autoritären Konstitutionalismus sichtbar werden, der die Verfassung und die mit ihr verbundene rechtliche Regelhaftigkeit in den Dienst von Kontrolle und Machtsicherung stellt.

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Die Gesamtausgabe der BRZ 1/2026 finden Sie hier.